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9.Spezialbestimmungen für Werkverträge
Anwendbare Normen
Für sämtliche werkvertraglichen Leistungen sind, vorbehalten abweichender Abreden, die Bestimmungen der SIA-Norm 118 (2013) anwendbar.
Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Auch nicht bei nicht vor Ort sich befindendem Kunden. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Gebrauch genommen, gilt die Abnahme nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
Gewährleistung
Der Kunde hat allfällige Mängel der Ferlisi Innenarchitektur unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Ferlisi Innenarchitektur Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäss selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Ferlisi Innenarchitektur für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
10.Spezialbestimmungen für Kaufverträge
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum der Ferlisi Innenarchitektur bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung. Ferlisi Innenarchitektur ist berechtigt, unter Mitwirkung des Kunden, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Für den Fall der Weiterveräusserung von Waren, welche noch im Eigentum der Ferlisi Innenarchitektur stehen, tritt der Kunde die ihm daraus seinerseits erwachsenden Forderungen und Ansprüche an die Ferlisi Innenarchitektur ab. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
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Spezialbestimmungen für planerische Aufträge
Vertragsbestandteile
Die nachstehenden Bestimmungen, Normen und Richtlinien gelten für sämtliche planerischen Arbeiten und Lieferungen der Ferlisi Innenarchitektur für den Kunden. Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangordnung:
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Die individuelle Vertragsurkunde
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Das dazugehörige Leistungsverzeichnis
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Die dem Vertrag beigefügten Pläne
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferlisi Innenarchitektur (AGB)
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Die SIA Norm 102 (2020)
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weitere branchenspezifische SIA-Normen
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die an Ort der Ausführung geltenden Vorschriften
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das Schweizerische Obligationenrecht
Verträge zur Herstellung eines Bauwerks werden ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Unternehmer ("Unternehmer") abgeschlossen. Ferlisi Innenarchitektur ist weder Vertragspartei noch beteiligt am Zahlungsverkehr zwischen dem Kunden und dem Unternehmer.
Vorzeitige Beendigung des Vertrags
Erfolgt die Kündigung durch den Kunden zur Unzeit, so ist die Ferlisi Innenarchitektur berechtigt, nebst dem Honorar für die vertragsgemäss geleistete Arbeit, einen Zuschlag zu fordern. Der Zuschlag beträgt 15% des Honorars für den entzogenen Auftragsteil oder mehr, wenn der nachgewiesene Schaden grösser ist.
Eine Kündigung zur Unzeit durch den Kunden liegt insbesondere vor, wenn die Ferlisi Innenarchitektur keinen begründeten Anlass zur Kündigung gegeben hat und die Kündigung hinsichtlich des Zeitpunktes und der von ihm getroffenen Dispositionen für ihn nachteilig ist.
Arbeitsergebnisse
Sämtliche Immaterialgüterrechte an allfälligen Arbeitsergebnissen, die im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen Ferlisi Innenarchitektur und dem Kunden geschaffen werden (nachfolgend "Arbeitsergebnisse"), stehen alleine Ferlisi Innenarchitektur zu.
Mit Bezahlung des Honorars steht dem Kunden das Recht zu, die Arbeitsergebnisse der Ferlisi Innenarchitektur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
11.Haftungsbeschränkung
Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haftet Ferlisi Innenarchitektur nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie nur für direkte Schäden, die durch Körperschäden verursacht werden. Eine weitergehende Haftung von Ferlisi Innenarchitektur ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere haftet Ferlisi Innenarchitektur nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden und unmittelbare Schäden. Namentlich haftet Ferlisi Innenarchitektur nicht für etwaige Schäden, falls die Arbeitsleistung oder das als Folge davon erstellte Werk fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse liefern sollten. Darüber hinaus ist jegliche Haftung von Websitera für Handlungen von Hilfspersonen und Vertragspartnern im gesetzlich maximal zulässigen Umfang ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung und anderen Haftungsgrundlagen.
12.Höhere Gewalt
In Fällen nicht voraussehbarer Betriebsstörungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskonflikten, haftet die Ferlisi Innenarchitektur nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Die Ferlisi Innenarchitektur zeigt dem Kunden solche Umstände unverzüglich an und unternimmt alle angemessenen Anstrengungen zur Vertragserfüllung.
13.Geheimhaltung
Der Kunde wird alle ihm von Ferlisi Innenarchitektur übermittelten oder sonst wie zugänglich gemachten Informationen und Daten von Ferlisi Innenarchitektur strikte vertraulich (nachfolgend "vertrauliche Informationen") behandeln und ausschliesslich für die Zwecke des Vertrages zwischen Ferlisi Innenarchitektur und dem Kunden verwenden.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, die bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies die vertraulichen Informationen erhaltende Partei zu vertreten hat.
14.Subunternehmer
Ferlisi Innenarchitektur ist berechtigt, für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritte, wie z.B. Subunternehmer, Freelancers oder andere Hilfspersonen, beizuziehen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Sitz im In- oder Ausland haben. Beim Beizug von Subunternehmer, Freelancers haftet die Ferlisi Innenarchitektur ausschliesslich für die sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) der eingesetzten Subunternehmer, jedoch nicht für deren Arbeitsleistung und Erfolg.
15.Kundenreferenzen und Publikationen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Ferlisi Innenarchitektur den Namen des Kunden (einschliesslich der Marken und Logos des Kunden) als Kundenreferenz angeben darf. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass Ferlisi Innenarchitektur Bilder, Pläne und Skizzen des jeweils fertigen Projekts auf der Homepage der Ferlisi Innenarchitektur zu Werbezwecken einsetzt. Die Publikation geschieht bei Privatpersonen jeweils ohne Angaben des Vor- und Nachnamens.
16.Abtretung und Vertragsübertragung
Ferlisi Innenarchitektur ist berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zwischen Ferlisi Innenarchitektur und dem Kunden oder der Vertrag als Ganzes auf Dritte zu übertragen. Der Kunde hat dafür das schriftliche Einverständnis der Ferlisi Innenarchitektur einzuholen.
17.Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder ungültig sein oder werden, wird der übrige Teil der AGB davon nicht berührt. Nichtige oder ungültige Bestimmungen sind durch solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Vertragslücke ergibt oder sich eine Bestimmung als undurchführbar erweist.
18.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte, auf die diese AGB anwendbar sind, gilt schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ("Wiener Kaufrecht").
Für alle Rechtstreitigkeiten über oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie alle unter der Geltung dieser AGB abgeschlossenen Verträge sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Ferlisi Innenarchitektur zuständig.