Ferlisi Bauplanung
8406 Winterthur
E-Mail: info@ferlisi.li
1.Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Ferlisi Bauplanung (nachfolgend "Ferlisi Innenarchitektur") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") für alle der Ferlisi Bauplanung erteilten Aufträge für Leistungen und Werke.
Für das Vertragsverhältnis zwischen Ferlisi Bauplanung und dem Kunden ist jeweils jene Fassung dieser AGB massgebend, welche im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden in Kraft ist. Von diesen AGB von Ferlisi Bauplanung abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von Ferlisi Bauplanung ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden oder die Parteien in individuellen, schriftlichen Vereinbarungen bewusst von Bestimmungen dieser AGB abweichen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Die AGB können jederzeit unter https://www.ferlisi.li/agb abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden.
2.Verbindlichkeit von Offerten
Die Angabe von Preisen auf der Website von Ferlisi Bauplanung ([https://www.ferlisi.li/planung]) stellt keine Offerte dar. Die Preise sind unverbindlich und können jederzeit ohne Meldung durch Ferlisi Bauplanung geändert werden.
Stellt Ferlisi Innenarchitektur dem Kunden eine Offerte zu, ist diese, vorbehältlich anderslautender Abreden, während einem Monat ab dem Ausstelldatum verbindlich. Kommt es innert dieser Frist nicht zur Annahme der Offerte durch den Kunden, ist Ferlisi Innenarchitektur nicht mehr weiter an ihre Offerte gebunden.
3.Vertragsabschluss
Ein Vertrag ("Vertragsabschluss") zwischen Ferlisi Bauplanung und dem Kunden kommt namentlich in folgenden Fällen zustande:
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durch Annahme (schriftlich oder mündlich) einer Offerte von Ferlisi Bauplanung durch den Kunden;
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durch Versand einer Auftragsbestätigung durch Ferlisi Bauplanung; oder
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durch Unterzeichnung eines individuellen Vertrages.
Mit dem Vertragsabschluss stimmt der Kunde diesen AGB von Ferlisi Bauplanung zu.
4.Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der Leistungen von Ferlisi Bauplanung bestimmt sich entweder nach der vom Kunden angenommenen Offerte von Ferlisi Bauplanung, der Auftragsbestätigung von Ferlisi Bauplanung oder einem etwaigen individuellen Vertrag sowie (nachrangig) diesen AGB.
5.Termine
Die von Ferlisi Innenarchitektur angegebenen Termine sind ohne anderslautende, ausdrückliche schriftliche Zusicherung durch Ferlisi Bauplanung als Richtwerte zu betrachten und sind unverbindlich. Die Angabe eines Termins erfolgt nach bestem Wissen von Ferlisi Bauplanung, jedoch ohne Gewähr. Sollte Ferlisi Innenarchitektur einen Termin nicht einhalten können, wird Ferlisi Bauplanung den Kunden informieren, bis wann die aufgeschobene vertragliche Leistung voraussichtlich erbracht werden kann. Sollte sich die Leistung der Ferlisi Innenarchitektur bei einem schriftlich zugesicherten Termin auch über diesen Zeitpunkt hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens vier (4) Wochen Ferlisi Innenarchitektur in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf anschliessend von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Ferlisi Innenarchitektur haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren nachgewiesenen Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Erbringung der vertraglichen Leistung nachweisbar auf eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung von Ferlisi Innenarchitektur zurückzuführen ist.
6.Mitwirkungspflichten des Kunden
Sofern erforderlich und von Ferlisi Bauplanung nachgefragt, stellt der Kunde Ferlisi Innenarchitektur Personal zur Verfügung und leistet angemessene technische und betriebliche Vorbereitungs- und Unterstützungsarbeiten, damit Ferlisi Bauplanung ihre Leistungen gemäss diesem Vertrag erfüllen kann. Der Kunde hat eine Ansprechperson zu bezeichnen.
Darüber hinaus stellt der Kunde Ferlisi Bauplanungalle Informationen und Betriebsmittel zur Verfügung, die für Ferlisi Innenarchitektur für die Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen dieser AGB erforderlich sind. Sofern erforderlich und von Ferlisi Innenarchitektur nachgefragt, richtet der Kunde für Ferlisi Innenarchitektur vollumfänglichen Remote Access auf die IT-Infrastruktur des Kunden ein.
Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ausführungsort bzw. Ort der Montage zu sorgen
Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschliesslich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Vertragserfüllung durch die Ferlisi Bauplanung nötig sind. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist Ferlisi Bauplanung nicht verpflichtet, schriftlich zugesicherte Termine einzuhalten und ist darüber hinaus berechtigt, Termine und Fristen zu verschieben sowie vom Kunden Ersatz zu fordern für zusätzliche Aufwendungen und Auslagen, die Ferlisi Bauplanung dadurch entstehen. Ferlisi Bauplanung ist zudem berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Ferner ist Ferlisi Innenarchitektur berechtigt, Leistungen zurückzuhalten und/oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder Teile davon auszusetzen.
Sämtliche Kosten, die dem Kunden aus diesen Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu seinen Lasten.
7.Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, richtet sich der Honoraranspruch von Ferlisi Bauplanung nach effektivem Aufwand. Wurden keine Stundensätze vereinbart, gelten die branchenüblichen Tarife (mind. aber CHF 165/h). Ferlisi Bauplanung ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes jeweils Vorschüsse und/oder Abschlagszahlungen vom Kunden zu verlangen.
8.Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung im Verzug. In diesem Fall gilt der gesetzliche Verzugszins. Ferlisi Bauplanung bleibt jedoch vorbehalten, einen tatsächlichen höheren Schaden geltend zu machen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Ferlisi Bauplanung ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Leistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis sämtliche Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Ferlisi Bauplanung ist für diesen Fall auch befugt, für weitere Leistungen weitere Vorauszahlungen zu verlangen. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Leistungseinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. Daneben ist Ferlisi Bauplanung auch berechtigt, nach den allgemeinen Regeln des schweizerischen Obligationenrechts (OR) vorzugehen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Ferlisi Bauplanung mit allfälligen Gegenforderungen zu verrechnen.
9.Spezialbestimmungen für Werkverträge
Anwendbare Normen
Für sämtliche werkvertraglichen Leistungen sind, vorbehalten abweichender Abreden, die Bestimmungen der SIA-Norm 118 (2013) anwendbar.
Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Auch nicht bei nicht vor Ort sich befindendem Kunden. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Gebrauch genommen, gilt die Abnahme nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
Gewährleistung
Der Kunde hat allfällige Mängel der Ferlisi Bauplanung unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Ferlisi Bauplanung Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäss selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Ferlisi Bauplanung für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
10.Spezialbestimmungen für Kaufverträge
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum der Ferlisi Bauplanung bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung. Ferlisi Bauplanung ist berechtigt, unter Mitwirkung des Kunden, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Für den Fall der Weiterveräusserung von Waren, welche noch im Eigentum der Ferlisi Bauplanung stehen, tritt der Kunde die ihm daraus seinerseits erwachsenden Forderungen und Ansprüche an die Ferlisi Bauplanung ab. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
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Spezialbestimmungen für planerische Aufträge
Vertragsbestandteile
Die nachstehenden Bestimmungen, Normen und Richtlinien gelten für sämtliche planerischen Arbeiten und Lieferungen der Ferlisi Bauplanung für den Kunden. Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangordnung:
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Die individuelle Vertragsurkunde
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Das dazugehörige Leistungsverzeichnis
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Die dem Vertrag beigefügten Pläne
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferlisi Innenarchitektur (AGB)
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Die SIA Norm 102 (2020)
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weitere branchenspezifische SIA-Normen
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die an Ort der Ausführung geltenden Vorschriften
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das Schweizerische Obligationenrecht
Verträge zur Herstellung eines Bauwerks werden ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Unternehmer ("Unternehmer") abgeschlossen. Ferlisi Innenarchitektur ist weder Vertragspartei noch beteiligt am Zahlungsverkehr zwischen dem Kunden und dem Unternehmer.
Vorzeitige Beendigung des Vertrags
Erfolgt die Kündigung durch den Kunden zur Unzeit, so ist die Ferlisi Innenarchitektur berechtigt, nebst dem Honorar für die vertragsgemäss geleistete Arbeit, einen Zuschlag zu fordern. Der Zuschlag beträgt 15% des Honorars für den entzogenen Auftragsteil oder mehr, wenn der nachgewiesene Schaden grösser ist.
Eine Kündigung zur Unzeit durch den Kunden liegt insbesondere vor, wenn die Ferlisi Innenarchitektur keinen begründeten Anlass zur Kündigung gegeben hat und die Kündigung hinsichtlich des Zeitpunktes und der von ihm getroffenen Dispositionen für ihn nachteilig ist.
Arbeitsergebnisse
Sämtliche Immaterialgüterrechte an allfälligen Arbeitsergebnissen, die im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen Ferlisi Bauplanung und dem Kunden geschaffen werden (nachfolgend "Arbeitsergebnisse"), stehen alleine Ferlisi Bauplanung zu.
Mit Bezahlung des Honorars steht dem Kunden das Recht zu, die Arbeitsergebnisse der Ferlisi Innenarchitektur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
11.Haftungsbeschränkung
Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haftet Ferlisi Bauplanung nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie nur für direkte Schäden, die durch Körperschäden verursacht werden. Eine weitergehende Haftung von Ferlisi Bauplanung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere haftet Ferlisi Bauplanung nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden und unmittelbare Schäden. Namentlich haftet Ferlisi Bauplanung nicht für etwaige Schäden, falls die Arbeitsleistung oder das als Folge davon erstellte Werk fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse liefern sollten. Darüber hinaus ist jegliche Haftung von Websitera für Handlungen von Hilfspersonen und Vertragspartnern im gesetzlich maximal zulässigen Umfang ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung und anderen Haftungsgrundlagen.
12.Höhere Gewalt
In Fällen nicht voraussehbarer Betriebsstörungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskonflikten, haftet die Ferlisi Bauplanung nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Die Ferlisi Bauplanung zeigt dem Kunden solche Umstände unverzüglich an und unternimmt alle angemessenen Anstrengungen zur Vertragserfüllung.
13.Geheimhaltung
Der Kunde wird alle ihm von Ferlisi Bauplanung übermittelten oder sonst wie zugänglich gemachten Informationen und Daten von Ferlisi Bauplanug strikte vertraulich (nachfolgend "vertrauliche Informationen") behandeln und ausschliesslich für die Zwecke des Vertrages zwischen Ferlisi Bauplanung und dem Kunden verwenden.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, die bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies die vertraulichen Informationen erhaltende Partei zu vertreten hat.
14.Subunternehmer
Ferlisi Bauplanungist berechtigt, für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritte, wie z.B. Subunternehmer, Freelancers oder andere Hilfspersonen, beizuziehen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Sitz im In- oder Ausland haben. Beim Beizug von Subunternehmer, Freelancers haftet die Ferlisi Bauplanung ausschliesslich für die sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) der eingesetzten Subunternehmer, jedoch nicht für deren Arbeitsleistung und Erfolg.
15.Kundenreferenzen und Publikationen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Ferlisi Bauplanung den Namen des Kunden (einschliesslich der Marken und Logos des Kunden) als Kundenreferenz angeben darf. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass Ferlisi Bauplanung Bilder, Pläne und Skizzen des jeweils fertigen Projekts auf der Homepage der Ferlisi Bauplanung zu Werbezwecken einsetzt. Die Publikation geschieht bei Privatpersonen jeweils ohne Angaben des Vor- und Nachnamens.
16.Abtretung und Vertragsübertragung
Ferlisi Bauplanung ist berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zwischen Ferlisi Innenarchitektur und dem Kunden oder der Vertrag als Ganzes auf Dritte zu übertragen. Der Kunde hat dafür das schriftliche Einverständnis der Ferlisi Bauplanung einzuholen.
17.Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder ungültig sein oder werden, wird der übrige Teil der AGB davon nicht berührt. Nichtige oder ungültige Bestimmungen sind durch solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Vertragslücke ergibt oder sich eine Bestimmung als undurchführbar erweist.
18.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte, auf die diese AGB anwendbar sind, gilt schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ("Wiener Kaufrecht").
Für alle Rechtstreitigkeiten über oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie alle unter der Geltung dieser AGB abgeschlossenen Verträge sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Ferlisi Innenarchitektur zuständig.
